

Als Notarin bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§1 Bundesnotarordnung). Das heißt, ich übe eine präventive Rechtskontrolle aus und errichte für Sie Urkunden, die eine bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und für vollstreckbar erklärt werden können.
Zu meinen hoheitlichen Aufgaben zählt, unerfahrene oder ungewandte Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung zu schützen und Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung zu gewährleisten. Hierzu sind wir im Notarbüro unabhängig, unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Grundstückskauf
Grundstücke (mit ihrer Bebauung) stellen meist die wichtigsten Vermögenswerte dar. Die Vermögenszuordnung ergibt sich aus dem Grundbuch, einem der bedeutsamsten deutschen Register. Aufgrund der Bedeutung von Grundstücken und den hohen Risiken bei Übertragungen jeglicher Art hat der Gesetzgeber den Beurkundungszwang für Grundstücksgeschäfte angeordnet.
Wir sorgen für sachgemäße, für alle Parteien ausgewogene Gestaltung Ihrer Verträge, überwachen die Eintragungen im Grundbuch und regeln auch die Zahlungsmodalitäten. Dabei sind wir mit sämtlichen Besonderheiten vertraut, das heißt wir betreuen Sie nicht nur bei Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Ein- und Mehrfamilienhäusern, sondern auch bei Teilgrundstücken oder Bauplätzen.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- Rechtssichere Gestaltung des Grundstückskaufs
- Überwachung der Kaufpreiszahlung
- Kontrolle der Grundbucheintragungen
- Betreuung der Finanzierung durch Grundschuldbestellungen
- Einholung aller Genehmigungen
Einen Datenerfassungsbogen zur Beauftragung finden Sie für

Verschenken
Jede Schenkung, sei es die Überlassung von Grundstücken oder die Übergabe eines Unternehmens, bedarf einer notariellen Beurkundung. Dabei ist es sinnvoll, schon im Vorfeld einen Notar hinzuzuziehen, um Vor- und Nachteile Ihres Schenkungsvorhabens sorgfältig abzuwägen, die Schenkung eventuell unter Bedingungen zu stellen oder deren Einfluss auf das Erbrecht zu betrachten. Eine Schenkung ist ein komplexer Vorgang, der mit individuellen Motiven verknüpft ist. Wir finden die optimale Gestaltung für Ihre Bedürfnisse.
Hierfür prüfen wir nicht nur das Erb- und Pflichtteilsrecht, sondern haben sämtliche Auswirkungen Ihrer Schenkung auf Ihr Leben im Blick.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
- Überlassung von Grundeigentum unter „Auflagen“ wie Wohnungs- und Rückforderungsrechte
- Rechtliche Betreuung von Unternehmensnachfolgen
- Klärungen der Auswirkungen auf Erbteile (Anrechung)
- Prüfung von Pflichtteilansprüchen

Vererben
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Testamente oder Erbverträge (sog. Verfügungen von Todes wegen). Jeder Mensch kann frei bestimmen, wer im Todesfall sein Vermögen erhalten soll; er muss sich nicht an gesetzliche Erbfolgen halten. Lassen Sie sich von uns beraten, welche rechtliche Umsetzung Ihrer Wünsche bezüglich Ihres Erbes bestehen. So können Sie sicherstellen, dass es später zwischen Ihren Erben nicht zum Streit kommt.
Übrigens: Notarielle Testamente ersparen Ihnen langwierige und kostspielige Erbscheinverfahren.
Oder ist der Erbfall bereits eingetreten und Sie benötigen einen Erbnachweis oder wollen die Erbengemeinschaft auflösen? Auch diese Aspekte des Erbrechts gehören zu meinen Aufgaben.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- Klärung der Erbfolge – gesetzlich oder testamentarisch
- Regelung zur Nachfolge – einzeln oder gemeinschaftlich
- Feststellung der Identität und Testierfähigkeit
- Wege nach dem Eintritt eines Todesfalls – Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Grundbuchberichtigung

Gebühren
Die Kosten für notarielle Leistungen sind gesetzlich geregelt, das heißt wir sind verpflichtet, die im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegten Gebühren zu erheben. Sie sind also bei allen Notaren in Deutschland gleich.
Gebührenvereinbarungen – wie bei Anwälten häufig üblich – sind Notaren nicht erlaubt. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Regelungsgegenstand, sie richtet sich zum Beispiel beim Grundstückskauf nach dem Kaufpreis oder beim Testament nach dem Vermögen des Testierenden.
Die aktuelle Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) finden Sie hier.
Bei Fragen zu Gebühren wenden Sie sich gerne an uns.

Ehe / Scheidung
Ein Ehevertrag ist wie eine Vorsorgevollmacht: In guten Zeit für den Ernstfall vorsorgen, der hoffentlich nie eintritt. Mit Ehe- und Partnerschaftsverträgen lassen sich schon im Vorhinein friedlich und einvernehmlich die Verhältnisse regeln, falls es zur Scheidung oder Trennung kommt.
Wichtig zu wissen: Nicht notariell beurkundete Eheverträge sind unwirksam. Wir helfen Ihnen aber auch in bereits laufenden Scheidungsverfahren und können diese beschleunigen, sodass sie im Idealfall sogar Anwaltskosten sparen.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- Notarielle Eheverträge – vor, während und nach der Ehe
- Regelung etwaiger Scheidungsfolgen – wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Ausgleich der Rentenansprüche (sog. Versorgungsausgleich)
- Einvernehmliche Regelung in Bezug auf gemeinsame Kinder zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht
- Prüfung der Notwendigkeit bei Gesellschafterehen, das heißt Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages nach dem Gesellschaftsvertrag
- Relevanz auch für gleichgeschlechtliche Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften

Gesellschafts-/ Vereinsrecht
Unternehmer bedürfen nicht nur der betriebswirtschaftlichen Expertise, sondern haben auch zahlreiche rechtliche Faktoren zu berücksichtigen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen registerrelevanten Vorgängen im Gesellschaftsrecht und stehen Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise bei Geschäftsgründungen oder -veränderungen zur Seite.
Auch Vereine werden von uns betreut, so helfen wir Ihnen u.a. bei der ordnungsgemäßen Gründung, übernehmen die Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister und wirken bei Veränderungen mit.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- Gründungen und Beendigungen von GmbH, KG und weiteren
- Sämtliche Handelsregisteranmeldungen wie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen, Änderung des Unternehmenssitzes
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Anteilsübertragungen
- Betreuung und Beratung von Vereinen (Vereinsgründungen, Änderung von Vorstand, Satzungsänderung, Vereinsauflösung)
NEU: Seit 1. Januar 2024 ist eine GbR verpflichtet, sich ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wenn sie Grundstücke veräußern oder erwerben will.

Vorsorge
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall kann das Leben völlig umkrempeln. Manchmal bedeutet es, dass man seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In solchen Fällen ist es zwingend notwendig, Vollmachten zur Hand zu haben – denn es ist nicht automatisch so, dass die nächsten Verwandten wie Ehepartner oder Kinder im Namen der betroffenen Person entscheiden dürfen.
Wir beraten Sie ausführlich und vertraulich zu den Themen General- und Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Das Wichtigste in der Übersicht:
- General- und Vorsorgevollmachten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit
- Patientenverfügungen und Bestimmungen über lebenserhaltende Maßnahmen
- Betreuungsverfügungen zur Vermeidung der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers
- Registrierung von Vorsorge-Urkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Einen Datenerfassungsbogen zur Beauftragung einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier.
